AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Welttheatergesellschaft Einsiedeln
 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten der Welttheatergesellschaft, ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Einsiedeln, (im Folgenden auch «Veranstalter») und Kunden, die Tickets für eine vom Veranstalter angebotene oder durchgeführte Veranstaltung erwerben. Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Leistung/Veranstaltung bzw. durch Kauf eines Tickets durch den Kunden. Der Kunde kann bei Beanspruchung einzelner Leistungen aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB zu wiederholen.

Artikel 1 – Ticketverkauf 

Offizielle Vertriebskanäle des Veranstalters für den Ticketverkauf sind ausschliesslich das Spielbüro Welttheater und www.ticketmaster.ch.
 
Ticketmaster ist Ticketingpartner der Welttheatergesellschaft für die Spielsaison 2020/2021. Über Ticketmaster können alle Veranstaltungen gebucht werden.
 
Für Tickets, die über die offizielle Ticketing-Organisation bezogen werden, gelten zusätzlich zu den relevanten Bestimmungen der vorliegenden AGB und der Datenschutzerklärung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung der jeweiligen Ticketing-Organisation.

Artikel 2 – Umtausch / Rückgabe 

Rückgabe und Umtausch sowie Rückerstattung von Tickets sind ausgeschlossen.
 
Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung des Veranstalters ist jeglicher Handel mit erworbenen Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistung und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem Kunden, beigezogenen Dritten und/oder den weiteren Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom zukünftigen Ticketerwerb ausgeschlossen werden.
 
Der Veranstalter behält sich vor, Tickets, die nicht über das Spielbüro Welttheater oder über Ticketmaster gekauft worden sind, an den Veranstaltungen nicht zu akzeptieren. Der Veranstalter garantiert in diesem Fall keine Teilnahmemöglichkeit. Eine Rückerstattung des an Drittanbieter (bspw. Viagogo/etc.) bezahlten Kaufpreises oder ein Umtausch durch den Veranstalter sind ausgeschlossen.

Artikel 3 – Ermässigungen/Rabatte 

Es gibt keine Ermässigungen auf die Tickets, soweit diese nicht ausdrücklich durch den Veranstalter oder den Ticketingpartner schriftlich gewährt oder bekannt gegeben werden.
 
Für Veteranen gemäss Art. 28 der Statuten des Zentralverbands Schwei­­zer Volkstheater (ZSV) ist ein Kontingent von 40 Freikarten nach dem Prinzip «first come first served» in der zweiten Kategorie reserviert.

Artikel 4 – Gültigkeit der Tickets 

Jeder Besucher der Veranstaltung benötigt ein gültiges Ticket. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen die Veranstaltung besuchen. Der Veranstalter kann für gemachte Altersempfehlungen nicht belangt werden. Ob der Besuch einer Veranstaltung angemessen ist, liegt im alleinigen Ermessen und in der alleinigen Verantwortung des Veranstaltungsbesuchers bzw. dessen Begleit- oder erziehungsberechtigten Person.
 
Die Tickets können am Eingang zur Veranstaltung kontrolliert werden. Es sind nur diejenigen Tickets gültig, die über die offiziellen Vertriebskanäle bezogen worden sind. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter eine Strafanzeige bei den zuständigen Behörden vor. Ebenso sind zivilrechtliche Ansprüche vorbehalten. Ein Missbrauch wird konsequent geahndet.

Artikel 5 – Verschiebung/Abbruch/Absage/Durchführungsverbot einer Veranstaltung 

Wird eine Veranstaltung verschoben oder ein Veranstaltungsort geändert, gilt das Ticket unabhängig von den Gründen für das Verschiebungsdatum respektive für den neuen Veranstaltungsort. Vorbehalten sind Art. 6 (Schlechtwetterregelung) sowie Art. 5 Absatz 6 (Durchführungsverbot). Rückerstattung oder Umtausch/Umbuchung sind ausgeschlossen.
 
Muss eine Veranstaltung aus technischen oder anderen Gründen abgebrochen werden, so gilt sie mit dem Erreichen der Halbzeit bzw. dem Überschreiten der ersten Hälfte der Gesamtspielzeit als gespielt. Eine Rückerstattung oder ein Umtausch/Umbuchung sind ausgeschlossen. Es wird keine Ersatzveranstaltung durchgeführt.
 
Wird eine Veranstaltung vor Erreichen der Halbzeit abgebrochen, gilt Art. 6 sinngemäss.
 
Wird eine Veranstaltung definitiv und ersatzlos abgesagt, muss das betreffende Ticket innert 10 Tagen nach der Bekanntgabe der Absage (durch Publikation auf der Webseite des Veranstalters) an den Veranstalter zurückgesendet und eine Rückerstattung verlangt werden (vorbehältlich Art. 5 Abs. 6). Es wird nur der effektiv bezahlte Ticketpreis zurückerstattet. Allfällige weitere Auslagen des Kunden (bspw. Hotel-, Gastronomie-, Reise- oder andere Kosten sind nicht erstattungsfähig). Der Kunde hat dem Veranstalter mit der Ticketrücksendung die folgenden Angaben bekanntzugeben: Bank-/Postverbindung (Name, Ort), Clearing-Nummer der Bank, IBAN, Kontonummer und Kontoinhaber (Name, Vorname) sowie allfällige Rechnungsnummern.
 
Umbuchungen nach einer definitiven Absage einer Veranstaltung auf ein anderes Datum sind, solange Vorrat, möglich, wobei dies ebenfalls innert 10 Tagen nach Publikation der Absage auf der Webseite des Veranstalters und unter Rücksendung des Tickets beantragt werden muss.
 
Kann oder darf eine Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses, welches nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegt (bspw. Epidemien/Pandemien/höhere Gewalt/andere behördliche Weisungen), nicht durchgeführt werden, so kann der Veranstalter hierfür nicht haftbar gemacht werden und es erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine abgesagte Veranstaltung nachzuholen bzw. zu verschieben oder Umbuchungen anzubieten.

Artikel 6 – Schlechtwetterregelung 

Der Veranstalter ist bemüht, solange die Sicherheit der Gäste und Mitwirkenden gewährt ist, die Veranstaltung auch bei Regen und schlechter Witterung durchzuführen und weist darauf hin, dass es zu Verzögerungen des Veranstaltungsbeginns oder zu Unterbrechungen kommen kann. Kurzfristige Verschiebungen/Verzögerungen/Unterbrechungen sind witterungsbedingt jederzeit möglich und berechtigten weder zu einer Rückerstattung noch zu einem Umtausch/Umbuchung.
 
Muss eine Veranstaltung witterungsbedingt nach der Halbzeit, d.h. nach dem Überschreiten der ersten Hälfte der Gesamtspielzeit abgebrochen werden, gilt sie als gespielt (keine Rückerstattung oder Ersatzveranstaltung).
 

Für eine Veranstaltung, die vor Spielbeginn verschoben oder vor der Halbzeit, d.h. vor Erreichen der halben Gesamtspielzeit abgebrochen werden muss, findet eine Ersatzveranstaltung am nächsten dafür vorgesehenen freien Reservetag statt. Pro Spielsaison stellt der Veranstalter eine von ihm festgelegte Anzahl Ersatzdaten fest. Das genaue Verschiebedatum wird durch den Veranstalter festgelegt. Die Tickets behalten an der Ersatzveranstaltung ihre platzgenaue Gültigkeit. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Ersatzveranstaltung/Verschiebung durchzuführen, wenn die vorgesehenen Reservetage bereits aufgebraucht sind bzw. die Anzahl festgelegter Ersatzdaten erreicht ist oder die Witterungsbedingungen eine Durchführung auch am Reservetag nicht erlauben.

Artikel 7 – Allgemeine Bestimmungen 

Der Besucher der Veranstaltung ist verpflichtet, die Sicherheits- und Verhaltensvorschriften des Veranstalters, die Hausordnung der Spielstätte und die Anweisungen des Personals vor Ort zu beachten. Insbesondere Rauchen (inkl. E-Zigarette) ist nur in den dafür vorgesehenen und speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt.
 
Die Nichteinhaltung kann die Wegweisung vom Veranstaltungsort und/oder den Verfall des Tickets zur Folge haben. Erscheint der Besucher erst nach Beginn der Veranstaltung, so entfällt sein Anspruch auf den auf dem Ticket genannten Sitzplatz.
 
Bei Veranstaltungen mit unterschiedlichen Besetzungsmöglichkeiten besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Besetzung der Rollen.

Artikel 8 – Urheberrechte 

Kommerzielle oder private Ton- und/oder Filmaufnahmen jeglicher Art während der Veranstaltungen und Konzerte sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Der Ticketkäufer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichtbefolgen dieser Vorschriften entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter eine Strafanzeige bei den zuständigen Behörden vor. Ebenso sind zivilrechtliche Ansprüche vorbehalten. Missbrauch wird konsequent geahndet.

Artikel 9 – Haftung 

Die Welttheatergesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen.

Artikel 10 – Schlussbestimmungen 

Der Kunde verzichtet darauf, Forderungen gegenüber dem Veranstalter zur Verrechnung zu bringen sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
 
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.
 
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
 
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Kunden ist Einsiedeln, Schweiz.
 
Einsiedeln, Mai 2024
 
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